Wirtschaftsrecht Urteile 2017 |
13.07.2017
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 drei wichtige rentenpolitische Gesetzesvorhaben beschlossen:
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz: Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz soll die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1. Juli 2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf freiwilliger Basis eine weitere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden, erreichen.
EM-Leistungsverbesserungsgesetz Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) werden erneut wesentliche Leistungsverbesserungen für diejenigen auf den Weg gebracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.
Die Gesetze wurden bereits am 1. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und sollen in ihren maßgeblichen Teilen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
(Quelle: PM des Bundesarbeitsministeriums)