Wirtschaftsrecht Urteile 2018 |
01.11.2018
Ab dem 1. November 2018 können in Nordrhein-Westfalen (NRW) Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherverbänden beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) eingereicht werden.
Das OLG ist das einzige für diese Verfahren in NRW zuständige Gericht. Die durch Rechtsverordnung vom 16. Oktober 2018 angeordnete Konzentration der Musterfeststellungsklage beim größten Oberlandesgericht der Bundesrepublik dient den Interessen der Verbraucher des ganzen Landes NRW.
Mit den Musterfeststellungsverfahren werden Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gibt es seit Jahrzehnten beim OLG. Sie hat sich in der Rechtsprechung des Gerichts bewährt. Die Öffentlichkeit setzt große Erwartungen in das neue Verfahren.
Die Akzeptanz dieser neuen Klageart zugunsten der Bürger hängt entscheidend davon ab, dass sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweist. Der zügige Aufbau von Erfahrungswissen und eine verlässliche Verfahrenshandhabung durch die Gerichte sind von entscheidender Bedeutung.
(Quelle: PM des OLG)