Verkehrsrecht Urteile 2012 |
06.02.2012
Einen Radfahrer, der statt auf dem ausgeschilderten Radweg auf der Straße fährt, trifft ein Mitverschulden, wenn er auf der Ölspur eines Pkw ausrutscht. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) vom 28. Oktober 2011 hervor (Az.: 24 U 34/11), mit dem es einer Schadensersatzklage des Radfahrers nur zur Hälfte stattgab.
Der war mit seinem Rad durch einen Kreisverkehr gefahren, obwohl neben der Straße ein separater Radweg verlief. Im Kreisverkehr hatte der Pkw des Beklagten zuvor unbemerkt Bremsflüssigkeit und Öl verloren. Der Radfahrer stürzte und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Mit der anschließenden Klage nahm er den Beklagten auf Ersatz des Schadens in Anspruch.
Das OLG stellte fest, dass der Kläger gesetzlich verpflichtet war, den gekennzeichneten Radweg zu benutzen. Der Radweg habe sich im Zeitpunkt des Unfalls auch in einwandfreiem Zustand befunden. Weil der Kläger dennoch die Straße benutzte, hafte er hälftig mit für die entstandenen Schäden, so die Richter.