Verkehrsrecht Urteile 2012 |
15.10.2012
Wer mit dem Linienbus fährt, sollte sich auch dann gut festhalten, wenn er einen Sitzplatz ergattert hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn (LG) vom 21. September 2012 hervor, wonach die Bonner Stadtwerke nicht für die Folgen eines schweren Sturzes eines Fahrgastes in einem ihrer Linienbusse haften (Az.: 5 S 43/12).
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Bus scharf bremsen müssen. Eine 61-jährige Frau wurde dabei vom Sitz geschleudert und prallte mit dem Gesicht gegen eine Metallstange. Sie erlitt Verletzungen in Gesicht und Nacken und war sechs Wochen arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber der Frau klagte daraufhin gegen das städtische Busunternehmen und verlangte über 3000 Euro für den Arbeitsausfall.
Die Bonner Richter argumentierten, die Passagierin habe den Unfall überwiegend selbst verschuldet, da sie in einem Buch gelesen, sich nicht ausreichend festgehalten und auch nicht auf den Verkehr geachtet habe. Dazu aber sei sie als Fahrgast nach den allgemeinen Beförderungsbestimmungen verpflichtet. Der Passagier müsse jederzeit mit unvorhersehbaren Fahrmanövern, einschließlich einer Vollbremsung rechnen.
(Quelle: PM des Justizministeriums NRW)
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