Familienrecht Urteile 2017 |
01.06.2017
Wenn ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe bringt, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist.
Anders als bei der normalen Adoption bleiben die rechtlichen Bindungen des Kindes zu dem neu verheirateten Elternteil bestehen. Zu dem anderen Elternteil werden dagegen alle Abstammungsbande durchschnitten. Wenn der leibliche Elternteil keine Zustimmung erteilt, kann es nur in Ausnahmefällen zur Adoption kommen.
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren und bei denen nur einer das Sorgerecht für das Kind hat, kann das Gericht die Zustimmung des anderen Elternteils zur Adoption ersetzen, wenn sonst unverhältnismäßige Nachteile für das Kind zur erwarten wären.
Über einen solchen Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) mit Beschluss vom 26. März 2017 entschieden (Az.: 4 UF 33/17). Die Mutter hatte argumentiert, ihr neuer Ehemann müsse auch rechtlich Vater ihrer Kinder werden, damit er z.B. bei Krankenhausaufenthalten oder Arztbesuchen der Kinder Entscheidungs- und Informationsrechte habe.
Das OLG hat die Zurückweisung des Antrags der Mutter bestätigt. Mit der beabsichtigten Adoption seien für die Kinder keine so erheblichen Vorteile verbunden, die eine Durchtrennung der rechtlichen Bande zu ihrem leiblichen Vater rechtfertigen würden. Der sorgeberechtigten Mutter stehe es frei, ihren neuen Ehemann zu bevollmächtigen, für die Kinder bei Arztbesuchen oder ähnlichem Entscheidungen zu treffen und Informationen zu erhalten. Dies sei ausreichend.
(Quelle: PM des OLG)