Familienrecht Urteile 2017 |
13.07.2017
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Es sorgt für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege und steht für die notwendige Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt. Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz werden die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Gesetz zusammengeführt.
Folgende Regelung sieht das neue Gesetz vor: Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer diese Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann". Der Berufsabschluss wird europaweit anerkannt. Im letzten Ausbildungsdrittel können Auszubildende dann eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen.
Es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Auch durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen.
Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.
(Quelle: PM des Bundesfamilienministerium)