Familienrecht Urteile 2017 |
28.07.2017
Kurz vor dem Ende der Wahlperiode wird sie Wirklichkeit: Die Idee einer Ehe für alle. Der Bundesrat hat seinen ursprünglich eigenen Gesetzentwurf am 7. Juli 2017 in einem zweiten Durchgang gebilligt. Zuvor hatte der Bundestag das Vorhaben kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt und in namentlicher Abstimmung unverändert verabschiedet.
Das Gesetz wurde inzwischen vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können dann wie heterosexuelle Paare die Ehe eingehen. Bislang haben sie nur die Möglichkeit, sich als Lebenspartner eintragen zu lassen.
(Quelle: PM des Bundesrats)