Seit dem 13. Juni 2014 gilt innerhalb der EU ein einheitliches Widerrufsrecht. Daher können Sie Verbraucher in anderen EU-Ländern mit den in die jeweilige Landessprache übersetzten Widerrufsbelehrungen auch gesetzeskonform belehren.
AGB
Die Vereinheitlichung im Widerrufsrecht hatte aber keine Vereinheitlichung der übrigen gesetzlichen Regelungen (z.B. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung) zur Folge. Hier sind innerhalb der EU zwar Mindeststandards bzgl. des Verbraucherschutzes vorgesehen, die (Abmahn-) Gefahren stecken bekanntlich in den Details.
Folge: Sie können unsere übersetzten AGB nicht zum gezielten Verkauf an Verbraucher in Großbritannien, Frankreich oder ein anderes Land verwenden, da diese AGB nur die deutsche Rechtslage berücksichtigen. Möchten Sie gezielt Verbraucher in Frankreich, Großbritannien oder einem anderen Land bewerben/ansprechen (z.B. über Google Adwords-Werbung), müssten Sie an die dortige Rechtslage angepasste AGB verwenden.
Geoblocking-Verordnung: Das gezielte Bewerben ist zu unterscheiden vom Einkaufverhalten von EU-Kunden, die von sich aus/auf Eigeninitiative in einem deutschen Shop einkaufen möchten. Für diese "Lauf"-Kundschaft gilt das deutsche Recht. Aufgrund der Geoblocking-Verordnung sind Sie sogar dazu verpflichtet, mit dieser "Lauf"-Kundschaft einen Vertrag abzuschließen. Sie sind aber nicht zum Versand der Ware ins EU-Ausland verpflichtet. Sie müssen nur an eine Adresse innerhalb Deutschlands verschicken oder können auch Selbstabholung anbieten.