Signalisieren Sie den sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten
Mit dem Erwerb des Rechtstext Hosting Service steht dem Inhaber der Internetpräsenz nach der erstmaligen Erstellung der Dokumente das janoProtect Logo zur Einbindung auf seiner Webseite zur Verfügung.
Ist das Logo zwingend? Nein, aber ganz im Sinne der DSGVO. Die Verordnung sieht eine Förderung von Zertifizierungsmaßnahmen (z.B. datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, Datenschutzsiegel und -prüfzeichen) vor, um den besonderen Bedürfnissen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen. Diesem gesetzgeberischen Wunsch folgt die janolaw GmbH mit dem janoProtect Logo.
Mit dem Einbinden des janoProtect Logo auf der Webseite wird dem Besucher signalisiert, dass der Inhaber der Internetpräsenz das Thema Datenschutz ernst nimmt und ihm ein gesetzeskonformer und damit sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten der Besucher wichtig ist.
Die Gültigkeit und die Echtheit des janoProtect-Logos kann durch einen Klick auf das Logo geprüft werden. Die URL der sich öffnenden Übersichtsseite beginnt stets mit www.datenschutz-janolaw.de. Die Übersichtsseite enthält die URL der Webseite und Informationen zur Gültigkeit des Logos.
Die Einbindung des Logos auf der Webseite erfolgt über ein Script, das im HTML-Code der Webseite gespeichert werden muss. Das Script des Logos finden Sie in verschiedenen Größen nach dem Login in Ihrem persönlichen Bereich My janolaw.
janoProtect ist kein vertragswesentlicher Teil des Rechtstext Hosting Service. Die janolaw GmbH behält sich daher vor, den kostenlosen Service janoProtect jederzeit wieder einzustellen.