Teilnahmebedingungen Kunden werben Kunden Programm
Stand: November 2022
Das Kunden werben Kunden Programm (nachfolgend "KWK" genannt) ist ein Programm der janolaw GmbH, bei dem Kunden (Privatkunden und Geschäftskunden) durch eine Weiterempfehlung der Service der janolaw GmbH an weitere Privatkunden und Geschäftskunden eine Bargeldprämie bei einem erfolgreichen Kaufabschluss durch den Beworbenen erhalten können.
1 Allgemeines
Die janolaw GmbH bietet Muster und individuelle Vorlagen zu zahlreichen Rechtsgebieten an. Im Rahmen des KWK Programms können Kunden und Nichtkunden eine Weiterempfehlung aussprechen. Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln nur die Teilnahme am KWK Programm durch den Werbenden. Mit der Teilnahme an KWK akzeptiert der Werbende die Teilnahmebedingungen.
Existieren weitere Regelungen zwischen der janolaw GmbH und dem Werbenden (z. B. AGB) so bleiben diese unberührt und werden durch diese Teilnahmebedingungen ergänzt. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt bzw. bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der janolaw GmbH.
Zwischen dem Werbenden und der janolaw GmbH wird durch eine Weiterempfehlung kein Maklerverhältnis begründet. Der Werbende ist im Rahmen seiner Empfehlung nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen der janolaw GmbH abzugeben oder entgegenzunehmen.
2 Voraussetzungen für die Teilnahme
Zur Teilnahme am KWK Programm sind auch Personen, die noch nicht Kunden von janolaw sind, berechtigt. Der Werbende und der Geworbene müssen beide volljährig sein. Eine Eigenwerbung ist ausgeschlossen.
3 Kundenwerbung
Die Kundenempfehlung erfolgt durch die Weitergabe eines persönlichen Werbelinks der dem Werbenden in seinem geschützten Bereich My janolaw zur Verfügung gestellt wird.
Der Empfehlungslink, den der Geworbene erhält, enthält eine individuelle ID, über die der Werbende identifiziert werden kann. Die ID lässt keinen Rückschluss auf die persönlich gespeicherten Daten des Werbenden zu bzw. in welchem Geschäftsverhältnis der Kunde mit der janolaw GmbH steht. d. h. ob Service gebucht wurden oder worden sind.
Dem Werbenden ist bewusst, dass es sich bei der Weitergabe des Empfehlungslinks um Werbung handelt und er sicherstellen muss, dass der Empfänger mit der Zusendung einverstanden ist. Sollte der Geworbene aufgrund der Zusendung des Empfehlungslinks Ansprüche geltend machen wollen, so stellt der Werbende die janolaw GmbH frei. Bei einer Missachtung des obigen Sachverhalts durch den Werbenden wird dieser vom KWK Programm ausgeschlossen.
Der Geworbene muss ein Produkt kaufen, dass in der Übersicht der Produktempfehlung mit aufgeführt ist.
4 Prämie
Der Geworbene muss ein in der Übersicht der Produktempfehlung aufgeführtes Produkt kaufen. Alle dort nicht aufgeführten Produkte sind von der Kundenwerbung ausgeschlossen.
Eine Kombination mit weiteren Nachlässen, Gutscheinen oder Partneraktionen ist von der Prämienzahlung ausgeschlossen und führt dazu, dass keine Prämie gezahlt wird.
Nach erfolgreichem Abschluss durch den Geworbenen erhält der Werbende eine Geldprämie. Die Prämie wird frühestens nach erfolgreicher Zahlung bzw. den ersten drei Monatsbeiträge bzw. des Jahresbeitrags bei Laufzeitverträgen gewährt.
Die Gutschrift der Prämie erfolgt auf das bei der Anmeldung hinterlegte Bankkonto oder PayPal Konto. Der Abrechnungsnachweis wird dem Kunden in seinem persönlichen Bereich Kunden werben Kunden zur Verfügung gestellt.
5 Ausschluss vom KWK Programm
Wenn die Werbenden Missbrauch betreiben, dann behält sich die janolaw GmbH vor, die Prämie zu verweigern bzw. zurück zu fordern.
Der Ausschluss vom KWK Programm würde aufgrund unzulässiger Werbemethoden erfolgen. Bspw. bei belästigender Werbung bzw. irreführender Werbung oder bei der Ausübung von Druck auf den Beworbenen um diesen zum Abschluss zu zwingen. Oder bei der Anlage von Fake Accounts durch den Werbenden selbst. Die Aufzählung ist nicht abschließend und im Falle von Missbrauch behält sich die janolaw GmbH vor, weitere Sachverhalte als Ausschluss vom KWK Programm zu berücksichtigen.