Deutsche Onlineshopbetreiber, die gewerbsmäßig Waren in die Schweiz an Schweizer verkaufen, unterliegen dem schweizer Wettbewerbsrecht. Die IT-Recht Kanzlei bietet diesen Onlinehändlern Rechtstexte in deutscher Sprache an, die das schweizer Recht tatsächlich abbilden.
Selbstverständlich sorgt die IT-Recht Kanzlei –
wie bei Kanzleien gesetzlich vorgeschrieben –
für eine dauerhafte Rechtssicherheit der Rechtstexte und haftet für deren Abmahnsicherheit.
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