FAQ | AGB Hosting-ServiceUnsere Antworten auf Ihre häufigsten Fragen Was bringt der neue AGB Hosting-Service von janolaw? Wie funktioniert er? Wie kann man ihn buchen? Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ).
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§ 5 Telemediengesetz (TMG) regelt abschließend, welche Angaben im Impressum gemacht werden müssen. Die Angaben der Urheber gehören nicht in das Impressum des Shopbetreibers, sondern sollten grundsätzlich an einer anderen Stelle im Shop angezeigt werden, z. B. direkt unter dem Foto/Text.
Einige Anbieter von Bildern (z. B. Fotolia) verlangen aber, dass im Impressum auch Hinweise auf die Bildquellen gemacht werden. Auch einige Zahlungsdienstleister (z. B. Heidelpay) möchten im Impressum genannt werden.
Kunden, die diesen Vorgaben nachkommen möchten, müssen die Frage "Möchten Sie noch Angaben zu Bildquellen, Zahlungsdiensten etc. machen?" mit "ja" beantworten.
Danach steht Ihnen ein Textfeld für die Angaben zur Verfügung.
Hier kann z. B. auch der Jugendschutzbeauftragten gem. § 7 Jugendmedienschutz-Staatvertrag (JMStV) angeben werden.
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