Ihr VorsorgeassistentEin Unfall oder eine schwere Krankheit können Ihr Leben schlagartig verändern. Daher sollte für den Ernstfall alles geregelt sein. Legen Sie mit unserem Vorsorgeassistenten genau fest, was mit Ihnen passieren soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
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Mit unserem Vorsorge-Paket erhalten Sie folgende drei Vorsorgeverfügungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum günstigen Komplettpreis.
Das Thema ''Vorsorge für den Ernstfall'' beschäftigt die Menschen - und damit immer wieder auch die Gerichte. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Rechtsprechung rund um Vorsorgevollmacht und Co. ...
Am 01. November 2012 trat das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu erhöhen. ...
Zum 1. Januar 2014 wurde die Gebührensätze im Betreuungsverfahren angehoben. Die Höhe der gerichtlichen Gebühren, die im Betreuungsverfahren anfallen, richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist das Vermögen...
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