Es geht um existenzielle Selbstbestimmungsrechte, die jeden ganz persönlich berühren: Was passiert mit mir, wenn ich krank oder verletzt bin? Mit einer Patientenverfügung können Sie dies im Voraus festlegen. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.
Was ist und wozu dient eine Patientenverfügung?
Ärzte benötigen für jede Behandlung die Zustimmung des betroffenen Patienten, für die Einleitung einer Therapie genauso wie für deren Fortsetzung. Schwerkranke Patienten sind aber oft nicht oder zumindest vorübergehend nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen oder zu äußern.
Dann muss der Arzt den mutmaßlichen Patientenwillen erforschen. Diesen kann er der - bereits im Vorfeld verfassten - Patientenverfügung entnehmen: Damit gibt der Patient den behandelnden Ärzten und deren Mitarbeitern vor, wie er medizinisch behandelt werden möchte.
So wahrt er sein Selbstbestimmungsrecht auch in Situationen, in denen aktuelle Entscheidungen von ihm nicht mehr getroffen werden können. Gleichzeitig gibt er damit zum Ausdruck, dass er selbst die Verantwortung übernehmen möchte - nicht zuletzt für die Folgen dessen, was die Ärzte nach seinen Anweisungen tun oder unterlassen.
Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?
Wenn Sie eine Patientenverfügung verfassen, sollten Sie daher so konkret und so genau wie möglich beschreiben, welche ärztlichen und/oder pflegerischen Behandlungsmaßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Dagegen sollten Sie unbestimmte Aussagen wie z. B. "
in Würde sterben" vermeiden, da sich daraus im Zweifel keinerlei konkrete Behandlungsanweisungen für die Ärzte ergeben. Darüber hinaus sind Regelungen zu folgenden Themenbereichen sinnvoll:
- Organspende
- Ort der Behandlung und der Betreuung in einem Hospiz
- Womöglich vorhandene weitere Vorsorgeverfügungen
- Sterbebegleitung
- Aktualisierungen
- Eigene Wertvorstellungen
Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht kombinieren
Um sicherzustellen, dass Ihr Wille im entscheidenden Moment auch zur Geltung kommt, können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, Sie zu vertreten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können.
Mit dieser Person sollten Sie Ihre Patientenverfügung im Vorfeld möglichst detailliert besprechen, damit sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann. Wichtig kann die Vorsorgevollmacht auch werden, wenn womöglich Entscheidungen im Gesundheitsbereich zu treffen sind, die durch die von Ihnen erstellte Patientenverfügung nicht gedeckt sind.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen oder diese auf bestimmte Bereiche beschränken (z. B. auf den Gesundheitsbereich), kann das Vormundschaftsgericht bei Bedarf einen Betreuer für Sie bestellen, der Entscheidungen über alle (sonstigen) relevanten Fragen für Sie trifft.
Formerfordernisse für Patientenverfügungen - Schriftform ist Pflicht
Die Erstellung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar ist nicht erforderlich. Es gilt allerdings zwingend die Schriftform. Dies ist aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft sinnvoll. Anders als beim Testament ist eine handschriftliche Verfassung aber nicht notwendig. Ganz wichtig ist, dass Sie das Dokument mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die in der Patientenverfügung dokumentierten Behandlungswünsche in bestimmten Zeitabständen, etwa jährlich, zu überprüfen und durch erneute Unterschrift zu bestätigen oder ggf. abzuändern. Sollten sich seit der letzten Erstellung Ihre Vorstellungen und Wünsche für den Ernstfall maßgeblich geändert haben, gehen Sie auf Nummer sicher und formulieren Sie Ihre Patientenverfügung neu.
Denken Sie jedoch daran, Ihre alte Patientenverfügung zu vernichten, damit es später nicht zu Unklarheiten kommt. Entscheidend ist schließlich, dass Sie Betreuern, Bevollmächtigten, behandelnden Ärzten oder ggf. dem Gericht vermitteln, dass Sie Ihre Patientenverfügung nicht aus einer Laune heraus getroffen haben, sondern dass sie eine von Ihnen ernsthaft gewollte Entscheidung ist, die weiterhin gilt.
Weitere Vorlagen zum Thema Vorsorge
Hier finden Sie Vorsorgeassistenten zum Erstellen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bzw. Sorgerechtsverfügungen für Kinder.