Die Situation kann schnell eintreten: Durch eine schwere Erkrankung oder durch einen Unfall ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Da ist es gut, wenn man rechtzeitig Vorkehrungen getroffen hat - z. B. mit einer Vorsorgevollmacht.
Wozu eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht wird verbindlich festgelegt, welche Vertrauensperson die Angelegenheiten des Betroffenen regeln soll, wenn dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Damit verhindert eine Vorsorgevollmacht i.d.R., dass das Gericht einen Fremden zum rechtlichen Betreuer bestellt, der in persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen wichtige Entscheidungen trifft.
Formvorschriften für Vorsorgevollmachten
Die Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass eine solche Vollmacht notariell beurkundet wird, es sei denn, sie soll auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen. Wichtig ist im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht, dass ein solches Dokument im Ernstfall auch einfach, schnell und sicher zu finden ist und den Bevollmächtigten zur Vornahme von Entscheidungen legitimiert.
Daher empfiehlt es sich, je ein eigenhändig unterschriebenes Exemplar dem Bevollmächtigten auszuhändigen und selbst eine Vorsorgevollmacht im Original bei den eigenen Unterlagen aufzubewahren. Darüber hinaus kann eine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Diese Registrierung hat den Vorteil, dass der Wille des Vollmachtgebers auf jeden Fall zum Zuge kommt. Institutionen wie Krankenhäuser oder Gerichte können auf die Datenbank der Notarkammer zugreifen.
Für welche Bereiche kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?
Die Vorsorgevollmacht kann umfangreich gestaltet werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Vollmacht immer auf die individuellen Bedürfnisse des Vollmachtgebers zugeschnitten sein sollte. Üblicherweise enthält eine Vorsorgevollmacht Regelungen zu der Vermögenssorge des Vollmachtgebers. Mit einer solchen Vollmacht ausgestattet, ist der Bevollmächtigte in der Lage, finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Darüber hinaus kann ein Dritter bevollmächtigt werden, Entscheidungen zur Personensorge zu treffen.
Das bedeutet, dass ein Bevollmächtigter über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf. Regelmäßig umfasst die Vorsorgevollmacht auch die Befugnis, Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen. Wird das vom Vollmachtgeber gewünscht, kann der Bevollmächtigte über lebenserhaltende Maßnahmen verbindlich in einem Notfall entscheiden.
Wer kann in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt werden?
Eines versteht sich von selbst: Die Benennung eines Vertreters in einer Vorsorgevollmacht ist absolute Vertrauenssache. Es sollten daher nur enge Vertrauenspersonen benannt werden, die auch bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Auch sollte sich der Vollmachtgeber fragen, ob der Wunschkandidat in der Lage ist, die vielfältigen Aufgaben adäquat zu erfüllen. Möglich ist die Benennung von mehreren Personen.
In einem solchen Fall sollte jedoch die Vorsorgevollmacht unmissverständliche Regelungen zum Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander enthalten. So kann in der Vorsorgevollmacht angeordnet werden, dass nur mehrere Vertreter gemeinschaftlich entscheiden können oder dass jeweils eine bestimmte Person für einen bestimmten Bereich zuständig ist und auch nur in diesem Bereich Entscheidungen treffen kann.
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