Unterhaltsvereinbarung (Kind)In unseren Vertragsassistenten steckt die ganze Kompetenz erfahrener Rechtsanwälte. Ihr Assistent für eine Unterhaltsvereinbarung hilft Ihnen mit präzisen Fragen, alle Einzelheiten zum Kindesunterhalt in einer rechtssicheren Vorlage nach Ihren Vorstellungen festzulegen.
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Mit dieser Vereinbarung zum Kindesunterhalt legen Sie fest, wer an wen in welcher Art und Höhe für das minderjährige Kind Unterhalt zu leisten hat. Sie können u. a. Einzelheiten des Naturalunterhalts regeln, die Bemessungsgrundlage für den Barunterhalt festlegen sowie Regelungen zum Mehrbedarf treffen. So erhalten Sie eine Unterhaltsvereinbarung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Hinweis: Die Vereinbarung über den Kindesunterhalt hat gesetzliche Grenzen: Für die Zukunft kann nicht auf den Unterhalt verzichtet werden, § 1614 BGB. Zudem ist ein Teilverzicht unwirksam, soweit die Beträge der Düsseldorfer Tabelle um mehr als 30% unterschritten werden. Eine von diesen Grundsätzen abweichende Vereinbarung ist mit Wirkung im Innenverhältnis unter den Elternteilen möglich.
Das bedeutet, dass das Kind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Unterhalt von den Eltern verlangen kann. Haben die Eltern eine abweichende Regelung untereinander getroffen, können sie dann vom jeweils anderen Elternteil Ausgleich verlangen.
Hinweis: Die janolaw GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.
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