Vorsorge und GesundheitWer seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, bekommt vom Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt. Die Betreuung kann ein Angehöriger, ein Arzt, ein Nachbar anregen oder ggf. direkt vom Vormundschaftsgericht angeordnet werden.
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Mit unserem Vorsorge-Paket erhalten Sie folgende drei Vorsorgeverfügungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum günstigen Komplettpreis.
Kostenloser Ratgeber: Die Betreuung regelt den Umgang mit Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen....
Thema Gesundheit und Recht: Nicht immer läuft eine Arztbehandlung störungsfrei. Das Arzthaftungsrecht beschreibt die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegen den Arzt. Pflegezeit und Zahnersatz sind weitere Themen. Kostenloser Ratgeber....
Verwandte in gerader Linie - also Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder - sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Da die Lebenserwartung immer weiter steigt, nimmt auch die Bedeutung des Elternunterhalts zu. Kostenloser Ratgeber....
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