Gemeinde und Finanzamt |
Die Gemeinde spielt auch keine unerhebliche Rolle bei der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages. So kann der Gemeinde ein Vorkaufsrecht eingeräumt sein. Des weiteren kann die Gemeinde bestimmte Grundstücke an ortsansässige Familien bevorzugt vergeben oder aber sonstige Grundstücke vermitteln.
Des weiteren müssen bei einem Grundstückskauf oft auch Erschließungskosten an die Gemeinde für den Anschluss an die Kanalisation gezahlt werden. Das Finanzamt ist auch bei einem Grundstückskaufvertrag involviert, da der Käufer die Grunderwerbssteuer abführen muss.
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