Ihr Assistent für die WohnraumkündigungenDie Kündigung von Wohnraum hat schriftlich zu erfolgen und ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter fristgebunden.
Erstellen Sie hier eine maßgeschneiderte und rechtssichere Kündigung Ihres Mietvertrages, entweder als Mieter oder Vermieter von Wohnraum.
|
Mit unserem Kündigungsassistenten erstellen Sie interaktiv individuelle Wohnraumkündigungen. Die Kündigungsschreiben können an Ihre Anforderungen angepasst werden und erfüllen damit Ihre Bedürfnisse besser als ein Muster oder Vordruck.
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter eines Wohnraummietvertrages können das Mietverhältnis durch eine Kündigung beenden. Dabei ist zu beachten, dass je nach dem wer kündigt, jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. ...
Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt jederzeit eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Abgesehen von vertraglichen Vereinbarungen, wie einer wirksamen Befristung oder einem beidseitigen Kündigungsausschluss, kann der Mieter jeder Zeit das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden, ohne dass er dies gegenüber seinem Vermieter begründen oder rechtfertigen muss.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung des Mieters beträgt, unabhängig von der Mietdauer, drei Monate. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag (Karenzfrist) eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Um eine fristgemäße Zustellung der Kündigung zu gewährleisten, sollte ein Samstag stets wie ein Werktag behandelt werden.
Daneben gestattet das Mietrecht dem Mieter in bestimmten Fällen, das Mietverhältnis außerordentlich zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Will der Vermieter von Wohnraum eine ordentliche Kündigung aussprechen, ist dies nur dann möglich, wenn er für die Beendigung des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse hat. Der Klassiker ist dabei der Eigenbedarf. Dieser ist dann gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Zu diesem Personenkreis gehören u. a.:
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter kündigt. Das gesetzlich geregelte Schriftformerfordernis verlangt, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig von der kündigenden Partei unterschrieben wird. Sind mehrere Personen Partei eines Wohnraummietvertrages, müssen alle Beteiligten das Kündigungsschreiben unterschreiben. Das Gleiche gilt bei mehreren Empfänger eines Kündigungsschreibens: Hier muss die Zustellung an alle Empfänger erfolgen, um eine wirksame und fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen.
Die Rundumlösung für Eigentümer von Immobilien zum attraktiven Paketpreis.