Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete? |
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in der jeweiligen Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für eine nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung in den letzten vier Jahren üblich war. Sie wird ermittelt aufgrund
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