Schönheitsreparaturen im MietverhältnisSchönheitsreparaturen sorgen im Mietverhältnis immer wieder für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Da ist es gut, seine Rechte zu kennen. Machen Sie den kostenlosen Online-Rechtscheck, nutzen Sie unsere Muster oder fragen Sie Ihren Anwalt am Telefon.
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Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung so erhalten, dass der Mieter sie wie vereinbart nutzen kann. Dazu gehört auch, dass er die Wohnung wieder in Ordnung bringt, wenn es während der Vertragslaufzeit zu üblichen Abnutzungen kommt. In der wirklich gelebten Mietrechtspraxis wird diese Pflicht per Vertrag meist dem Mieter auferlegt. Danach hat der Mieter das zu erledigen, was ursprünglich Aufgabe des Vermieters war. Dabei gilt aber, dass der Mieter nicht mehr durchführen oder bezahlen soll, als er selbst verwohnt hat.
Unter Schönheitsreparaturen versteht man alles, was notwendig ist, um die Gebrauchsspuren in der Wohnung zu beseitigen. Dazu gehört in der Regel alles, was mit Farbe, Tapete und Gips erneuert werden kann, also das
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