Top Thema: Änderungen 2020 |
| Das Jahr 2020 startet mit einigen wichtigen Änderungen, die Ihnen janolaw hier im Top Thema übersichtlich näher bringt. |
Nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 (RBSFV 2020) werden die Regelsätze bei Sozialhilfe (SGB XII) und Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhöht. Der Regelsatz steigt für Alleinstehende um 8 Euro auf 432 Euro im Monat. Für volljährige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften werden 389 Euro monatlich gezahlt.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit dem Mindestlohngesetz in Deutschland eingeführt. In mehreren Stufen steigt er an und liegt ab dem 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche liegt das mindestens zu zahlende Gehalt damit bei 1.621 Euro brutto.
Ab 1. Januar 2020 gilt erstmals eine gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende. Sie beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro im Monat (ab 2021: 550 Euro, ab 2022: 585 Euro und ab 2023: 620 Euro) und erhöht sich im zweiten Jahr um 18%, im dritten Jahr um 35% und im vierten Ausbildungsjahr um 40%.
Der Bundestag hat beschlossen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz künftig auch für E-Books und digitale Zeitungen gelten soll. Bislang gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent nur für gedruckte Presseerzeugnisse, für digitale Ausgaben gilt noch der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Bestandteil des Klimaschutzprogramms ist eine Steigerung der Attraktivität des Bahnfahrens. Der Mehrwertsteuersatz für Tickets soll 2020 von 19 auf sieben Prozent gesenkt und der Steuervorteil soll an die Kunden weitergegeben werden, d. h. es wird keine Preiserhöhungen geben.
Eine Impfpflicht soll Schul- und Kindergartenkinder vor Masern schützen. Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten Masern-Impfungen vorweisen können. Die Impfpflicht gilt auch für (nach 1970) geborene Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal und für Asylbewerber und Flüchtlinge. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, d. h. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit. Das Masernschutzgesetz soll am 1.März 2020 in Kraft treten.
Das Bußgeld für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen wird von 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen (z. B. mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung) ist der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen. Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann künftig genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister. Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann ein Fahrverbot verhängt werden.
Übersicht aktueller Abmahngründe
Veraltete oder fehlende Rechtstexte können schnell zu einer teuren Abmahnung führen.
Ihre 75,- Euro sind bei uns 100,- Euro wert!
Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto
bei janolaw.
Jetzt informieren & buchen › |