GWG-Grenze wird auf 800 Euro netto angehobenAb 2018 können Unternehmen Büromöbel, Notebook oder Werkzeuge, die maximal 800 Euro netto kosten, in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden!
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Welche Güter sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Als GWG gelten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind.
Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. z.B. ein Drucker ohne Kopierfunktion.
GWG-Grenze angehoben:
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die ab dem 1. Januar 2018 angeschafft werden, ist eine Sofortabschreibung bis zu einem Betrag von 800 Euro netto (Betrag ohne Vorsteuer) möglich. Bis Ende 2017 lag bei 410 Euro netto.
Wie passiert mit GWG unter 250 Euro?
Damit der Beschenkte richtig Freude an seinem Geschenk hat und keine Einnahmen dafür versteuern muss, kann der Schenker die 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG ans Finanzamt abführen. Ist der aufgewandte Betrag für das Geschenk abziehbar, darf auch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe verbucht werden.
Muss ich GWG in voller Höhe als Betriebsausgab abziehen?
Nein! Sie haben steuerlich auch die Möglichkeit, einen Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter zu bilden. Das ist möglich, wenn die Netto Anschaffungskosten (ohne Vorsteuer), zwischen 250 Euro und 1.000 Euro liegen. Dieser Sammelposten (auch Pool genannt) muss im Jahr der Bildung und den darauf folgenden vier Jahren abgeschrieben werden, also mit 20 Prozent pro Jahr.
Welche Aufzeichnungspflichten gelten für GWG?
Wirtschaftsgüter deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages UND der Anschaffungskosten in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen (Anlagenspiegel).
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