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Top Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen der Homeoffice-Arbeit
Die Arbeit im Homeoffice hat durch die Corona-Krise einen enormen Aufschwung erfahren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Arbeitgeber kann oft allein durch Homeoffice die Arbeitsleistung in Anspruch nehmen und er kann so langfristig auf Büroraum und damit Miete verzichten. Für den Arbeitnehmer stehen eine bessere Vereinbarung mit der Familie und die Einsparung des Arbeitsweges im Vordergrund. Nicht immer werden dabei aber die rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig beachtet. Was sollte rechtlich beachtet werden?
Grundsätzlich
Zunächst gibt es in der Regel weder einen Anspruch auf Homeoffice-Arbeit durch den Arbeitnehmer, noch kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu einer solchen Arbeit zwingen. Teil einer Homeoffice-Vereinbarung sollte daher zunächst die Frage sein, welchen Umfang die Arbeit zu Hause haben sollte und wer sie verlangen bzw. anordnen darf: Soll der Arbeitnehmer vollständig im Homeoffice arbeiten oder nur an bestimmten Tagen. Soll der Arbeitgeber ein Rückrufrecht haben, wenn es um dringende Meetings oder Vertretungsbedarf im Büro geht? Soll die gesamte Vereinbarung befristet werden oder erst einmal in einer Testphase ausprobiert werden? Weiterhin sollte darauf geachtet werden, ob der Arbeitnehmer die Tätigkeit in seiner Wohnung auch ausüben darf. Für eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters.
Arbeitsort
Homeoffice-Arbeit ist vom mobilen Arbeiten abzugrenzen. Während das Homeoffice an einem festen Ort außerhalb des Betriebs stattfindet, kann mobil überall gearbeitet werden, z. B. im Zug oder Flugzeug, beim Kunden. Homeoffice ist in aller Regel verbunden mit dem Einsatz von IT-Technik, also PC, Laptop, Notebook usw. Damit sind die Voraussetzungen der Telearbeit zu beachten. Der Arbeitgeber richtet nach der Arbeitsstättenverordnung die außerbetriebliche Arbeitsstätte ein, er bleibt für die Einhaltung dieser und vieler anderer Vorschriften verantwortlich.
Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat auf den Arbeitnehmer im Homeoffice nicht den gleichen Zugriff wie im Betrieb. Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist daher von Vertrauen geprägt. Der Arbeitnehmer sollte daher verpflichtet werden, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren und diese Dokumentation dem Arbeitgeber zeitnah zu übermitteln. Selbstverständlich gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes auch im Homeoffice.
Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber richtet den Arbeitsplatz ein, d. h. auch, dass er die Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Vom Einsatz von privaten IT-Geräten ist auch aus rechtlichen Gründen abzuraten. Es empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen privat und geschäftlich. Der Arbeitnehmer sollte daher auch Dienstgeräte nicht für private Zwecke nutzen dürfen.
Kostenerstattung
Der Arbeitnehmer nutzt seine eigene Wohnung für die Arbeit. Er hat daher grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Ersatz seiner Aufwendungen. Hier bietet sich die Vereinbarung einer monatlichen Pauschalzahlung an, die für die Nutzung des Raums, der Energie und Heizungskosten, Reinigungskosten usw. bezahlt wird.
Datenschutz und Betriebsgeheimnisse
Der Arbeitgeber bleibt auch bei einer Homeoffice-Vereinbarung verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er sollte zudem sicherstellen, dass Betriebsgeheimnisse nicht gefährdet werden. Hier bieten sich deutliche Vorgaben zur Einrichtung des Arbeitsplatzes (z. B. Schutz vor Einsichtnahme durch Dritte, Vorhandensein von abschließbaren Schränken für Dokumente) und zur Nutzung der IT (Trennung von privat und geschäftlich) an.
Zutrittsrecht
Das Recht des Arbeitgebers und seiner Beauftragten die Einhaltung von Vorgaben zu überwachen, kollidiert mit dem Grundrecht des Arbeitnehmers (und seiner Mitbewohner) auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 des Grundgesetzes. Hier gilt es, eine sensible Regelung zu finden (Ankündigungsfristen, Beschränkung des Besuchs auf bestimmte Personen) und dies auch mit dem Arbeitnehmer zu besprechen.
Fazit
Die Arbeit im Homeoffice kann für beide Seiten im Arbeitsverhältnis Vorteile bringen. Ihre Vereinbarung und Durchführung unterliegt aber einer Vielzahl von Vorschriften, die beachtet werden sollten, um Streitigkeiten und Bußgelder zu vermeiden.
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