Top Thema | Homeoffice |
Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben durch die Corona-Pandemie erstmals Bekanntschaft mit dem Homeoffice gemacht. Dieses "Büro zu Hause" hat einige Vor- aber auch ziemlich viele Nachteile. Ein wesentlicher Vorteil ist natürlich die Bekämpfung der Pandemie selbst durch Vermeidung von sozialen Kontakten. Ein wesentlicher Nachteil ist aber, dass es keine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Homeoffice gibt. In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet sich der Begriff "Telearbeitsplätze". Das sind "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten [...]. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn [...] die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist." Erkennbar ist, dass es hier wesentlich auf den Arbeitgeber ankommt, denn er ist für das Homeoffice als außerbetrieblicher Arbeitsstätte in erster Linie verantwortlich. Das betrifft etwa die Einhaltung von Datenschutz- und Arbeitsschutzvorschriften. Wichtig sind hier detaillierte Regelungen und klare Handlungsanweisungen an den Arbeitnehmer. Schon aus eigenem Interesse sollte der Arbeitgeber die notwendigen Arbeitsmittel (PC, Drucker etc.) zur Verfügung stellen. Es sollte klargestellt werden, dass diese dienstlichen Arbeitsmittel nicht für private Dinge genutzt und dass private Arbeitsmittel nicht dienstlich oder zusammen mit dienstlichen Arbeitsmitteln genutzt werden dürfen. Aus Sicht des Arbeitnehmers sollte bei aller Begeisterung über die Einsparung des Staus zur Arbeit berücksichtigt werden, dass sein Wohnraum fremdgenutzt wird. Hier sollte also die Frage nach einem finanziellen Ausgleich angesprochen werden. Der Vermieter ist übrigens im Normalfall bei der Entscheidungsfindung nicht im Boot, denn das normale Homeoffice gehört zur erlaubten Wohnnutzung. Fragen zur Haftung und dem gesetzlichen Unfallschutz im Homeoffice werden durch die Rechtsprechung inzwischen häufiger geklärt. Das ist auch eine Folge des Homeoffice-Booms, denn so kommen mehr Streitfragen zu den Gerichten. Welches Schicksal dagegen die schon im Vorjahr angekündigte Gesetzesinitiative des Bundesarbeitsministers nimmt, ist zurzeit nicht absehbar.
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