Top Thema | Organspende und Patientenverfügung |
Top Thema: Im Januar hat der Bundestag entschieden, dass in Deutschland weiterhin eine ausdrückliche Zustimmung für die Organspende notwendig ist. Damit wurde der Vorschlag abgelehnt, dass jeder im Ernstfall zum Organspender wird, der nicht zuvor ausdrücklich widersprochen hat. Diese Stärkung des Selbstbestimmungsrechts sollten Sie nutzen, wenn Sie Ihre Patientenverfügung erstellen.
Sie können das Thema Organspende in einem Organspendeausweis allein abhandeln. Einen Organspendeausweis kann man praktisch im Portemonnaie bei sich tragen, unpraktischerweise könnte er mit einer Patientenverfügung kollidieren. Beispiel: Sie stimmen in Ihrem Ausweis der Organspende zu, in Ihrer Patientenverfügung lehnen Sie aber jede lebensverlängernde Maßnahme ab. Damit wird eine Organspende erschwert bzw. unmöglich gemacht. Sie sollten die Organspende daher im Zusammenhang mit Ihrer Patientenverfügung regeln. Und in dem Zusammenhang sollten Sie auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung erstellen.
Wahlmöglichkeiten bei der Organspende
Bei der Organspende geht es nicht nur um ''Alles oder Nichts'', sondern auch um einzelne Körperteile. Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten:
Organspende als Teil der Patientenverfügung
Die Regelung zur Organspende ist Bestandteil der Patientenverfügung im Vorsorgepaket der janolaw AG (inkl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung). Mit unseren Dokumenten sichern Sie sich ab, sorgen für einen medizinischen Notfall vor und bewahren Ihr Selbst-bestimmungsrecht. Mit Ihren Anordnungen stellen Sie sicher, dass Sie auch dann gemäß Ihres Willens und Ihrer Wünsche behandelt werden, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Die getroffenen Anordnungen sind für das medizinische Fachpersonal verbindlich und dürfen nicht ohne weiteres unberücksichtigt bleiben. Mehr Informationen zum Vorsorgepaket: https://www.patientenverfuegung-janolaw.de/
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