Interview | Das böse Erwachen - VerjährungsfristenExperteninterview mit Herrn Quermann von der ADU-Inkasso GmbH |
| Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH (ADU-Inkasso) kümmert sich mit modernem Forderungsmanagement erfolgreich um den Einzug offener Forderungen. Das Leistungsspektrum umfasst neben dem Debitorenmanagement und dem Mahn- und Inkassoverfahren auch das gerichtliche Mahnverfahren mit anschließender Überwachung. Zur Steuerung des Risikomanagements bietet ADU-Inkasso weiterhin Bonitätsprüfungen über verschiedene Schnittstellen oder dem eigenen Online-Portal. Einen Namen hat sich das Inkassounternehmen aus Osnabrück durch seine seriöse Arbeitsweise, transparenten Prozesse und individuellen Inkassolösungen zu fairen Konditionen u. a. in den Branchen des Versandhandels, E-Commerce, der Telekommunikation sowie in den Bereichen des Verlagswesens (Abonnement) sowie der Energieversorgung gemacht. ADU-Inkasso ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). |
Beträge in Millionenhöhe gehen jedes Jahr vielen Unternehmen durch die drohende Verjährung verloren. Ursache: Das nicht Wissen der Verjährungsvorschriften. Viele Unternehmen verfügen nicht über ein professionelles Forderungsmanagement und verpassen somit den Fristablauf. Burkhard Quermann, Geschäftsführer der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, gibt Hilfestellung.
Bei jedem Vertrag haben beide Vertragspartner definierte Pflichten. Bei Kaufverträgen z. B. hat der Verkäufer u. a. die Ware zu liefern, der Käufer schuldet ihm im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis. Nicht selten bleibt die Rechnung unbezahlt. Solch offene Forderungen unterliegen einer bestimmten Frist, der so genannten Verjährung. Nach ihrem Ablauf hat der Käufer die Möglichkeit, sich auf die Verjährung bzw. die sog. Einrede der Verjährung zu berufen und sich somit der Erfüllung des Anspruchs zu verweigern. Auch wenn die Forderung rechtlich gesehen weiterhin besteht, kann der Verkäufer diese dann nicht mehr gerichtlich geltend machen und muss sie ausbuchen. ''Damit es aber zum Jahresende kein böses Erwachen gibt, sollten Unternehmen unbedingt die gesetzlichen Verjährungsfristen und die Forderungen, bei denen die Verjährung droht, rechtzeitig im Auge behalten'', berichtet Herr Quermann.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist in § 195 BGB geregelt. Nutzen Sie die Zeit um Ihre Buchhaltung zu überprüfen. Viele offene Rechnungen können langfristig zu einem Problem werden. Dabei spielt der offene Forderungsbetrag keine Rolle. Auch Kleinstforderungen sind vom Zeitaufwand intensiv. Der richtige Partner im Forderungsmanagement wie z. B. ADU Inkasso unterstützt Sie bereits bei der Optimierung der internen Prozesse und übernimmt die Geltendmachung Ihrer offenen Forderungen. Vom außergerichtlichen Mahnschreiben, Telefoninkasso und bis zum gerichtlichen Verfahren. Alles ein einer Hand, so sollte der richtige Partner für Sie aufgestellt sein, so Burkhard Quermann.
Burkhard Quermann - Firmengründer und geschäftsführender Gesellschafter der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH - ist seit fast zwanzig Jahren sach- und fachkundig im Bereich des Forderungsmanagements aktiv. Mit seiner Erfahrung und seinem Knowhow leitet er sein Unternehmen seit mehr als fünfzehn Jahren erfolgreich und steht Mandanten in allen Fragen und Problemstellungen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt
| Burkhard Quermann Gründer und Geschäftsführer Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Straße 7 D-49080 Osnabrück Tel.: 0541-8001850 Fax.: 0541-8001852 E-Mail: vertrieb@adu-inkasso.de Web: www.adu-inkasso.de Xing: xing.com/companies/ADU Inkassodienst GmbH facebook: facebook.com/ADUInkasso/ |
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