Interview | Clicksports MapsExperteninterview mit Christian Gick von Clicksports |
| Unser Unternehmen Seit der Gründung 2001 bietet CLICKSPORTS alles was Unternehmen für ihr digitales Leben brauchen. Von Webseiten über Karriereportale, bis hin zu professionellem Hosting für perfekte Erreichbarkeit. Agil, fair und schnell - mit einem Team aus Experten auf verschiedensten Gebieten suchen wir bei CLICKSPORTS die optimale Lösung für Ihr Unternehmen - und wenn sie irgendwie aus Code ist, finden wir sie auch. |
DSVGO-konforme Alternative zu Google Maps
Kleine Karte, großes Risiko: Google Maps. Sie ist von Webseiten kaum mehr wegzudenken. Wer nicht nur on- sondern auch offline gefunden werden will, der nutzt sie: die digitale Landkarte. Ein einfacher Klick und die Anfahrt ist berechnet. Vor allem eine Lösung hat die letzten Jahre dominiert: Maps vom Online-Giganten Google. Doch mit dem Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 gehört Google Maps zu einer Reihe von Online-Diensten, die Webseitenbetreiben in Sachen DSGVO gehörige Probleme bereiten können. Mit dem Urteil - bekannt als "Schrems II" - wurde das sogenannte Privacy Shield für ungültig erklärt. Die bisherige Lösung, Besuchern einfach eine Einverständniserklärung vorzusetzen, reicht nicht mehr aus. Diese 2-Klick- oder Consent-Lösung entbindet Seitenbetreiber nicht mehr von ihren komplexen Datenschutzpflichten. Technisch hat sich nichts geändert - Google sammelt weiter eine ganze Reihe an Informationen, aus denen sich Personendaten ableiten lassen, wenn der Dienst genutzt wird. Doch für den "Export" der Daten aus der EU in einen anderen Staat, muss seit Juli im Zweifel nun der Seitenbetreiber einen triftigen Grund liefern können. Sicherzustellen, dass das Schutzniveau am Zielort der Daten dem der Europäischen Union entspricht, liegt nun beim "Exporteur" der Daten. Unter Einsatz von Google Maps betrifft das alle öffentlichen Stellen oder Unternehmen, die diese Daten in die USA transferieren, wo personenbezogene Informationen bekanntermaßen anders bewertet und genutzt werden.
1. Darf Google Maps trotz des Urteils zum PrivacyShield weiter genutzt werden?
Bei der Zwischenlösung, auf die der europäische Gesetzgeber verweist, handelt es sich um Standardvertragsklauseln, die vor über zehn Jahren von der Kommission erarbeitet wurden. De jure sind sie gültig. Doch in der Realität bieten sie keinerlei Schutz, da sie die Behörden eines Drittlandes überhaupt nicht binden können. Damit schließt man einen Vertrag, bei dem man gar nichts gewährleisten kann. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ist nämlich nur in wenigen Ausnahmen erlaubt. Dass es sich um Angelegenheiten nationaler Sicherheit handelt, oder keine andere Lösung existiert, bleibt im Zweifel von Ihrem Unternehmen nachzuweisen. Wer sich dem gewachsen fühlt, der kann die Dienste weiter nutzen. Für alle anderen gibt es aber zum Glück einfache Alternativen.
2. Was muss ich als Seitenbetreiber nun tun?
Die simpelste Lösung ist natürlich, einfach auf den Dienst von Google zu verzichten. Das heißt aber nicht, dass Sie auf die Karte verzichten müssen. Denn sich von Giganten wie Google, Apple oder Microsoft unabhängig zu machen, ist so einfach wie nie. Wir empfehlen unseren Kunden die besten Lösungen aus dem europäischen Raum - im Idealfall entwickelt und gehostet in Deutschland.
3. Wie sieht die Lösung von CLICKSPORTS zu diesem Thema aus?
Schon im Zuge der DSGVO haben wir unseren eigenen Kartendienst entwickelt. Die Karte funktioniert genau so wie man es von einer eingebetteten Karte erwarten würde. Sogar die einfache Routenberechnung per Klick funktioniert. Mit dem Unterschied, dass sie keine personenbezogenen Daten speichert und auf deutschen Servern läuft. Die einzige Möglichkeit, unseren Kunden, sowie deren Kunden, echte Sicherheit zu bieten, ist es, auf absolute Datensouveränität zu setzen. Alle unsere Webseiten, unsere Apps und unsere Tools sind darauf ausgelegt, dass wir sie selbst hosten. Bei uns in Deutschland. Einfacher geht Datenschutz nicht. Wirklich schützen kann man sowieso nur, was einem auch wirklich gehört. Dafür darf man es eben nicht einfach so aus der Hand geben. Ganz offen gesprochen sieht unsere Lösung auch noch eleganter aus als Googles Lösung, die im Übrigen einige Kunden mittlerweile Geld kostet.
4. Wie kann man die CLICKSPORTS MAPS für seine Website nutzen?
Für Wordpress haben wir zum Beispiel ein Plug-In entwickelt, das man ganz einfach herunterladen und in seinen Webauftritt einbinden kann. Die Map lässt sich aber auch in andere Content-Management-Systeme integrieren. Vereine, Privatpersonen und Non-Profit-Organisationen stellen wir die Schnittstelle kostenlos zur Verfügung. Unternehmenslösungen für einen einzelnen Standort, aber auch für mehrere Filialen, gibt es schon für 5 Euro im Monat. CLICKSPORTS Maps können Sie ganz einfach online auf unserer Website zu unserer Datenschutzkonformen Google Maps Alternative buchen. Anfragen zu CLICKSPORTS Maps können Sie gerne an service@clicksports.de richten.
Über den Experten
Christian Gick ist Gründer der Clicksports GmbH. Mit der Vision einer digitalen, papierlosen und automatisierten Welt teilt er alle Erfolgsstrategien und Werte, die Clicksports zu Gewinnern macht, mit Kunden und Partnern. Nachhaltigkeit, Fairness und der nötige Mut um Veränderung voranzutreiben - das ist seit jeher das Rezept für Lösungen, die auch wirklich funktionieren. Was einfacher geht, wird einfacher gemacht. Egal ob für kleine Website-Betreiber oder für die Personal-Abteilung eines Großunternehmens.
| Kontakt Christian Gick CLICKSPORTS GmbH Cortendorfer Str. 37 96450 Coburg Tel.: 09561 - 83890-0 E-Mail: service@clicksports.de Web: www.clicksports.de Linkedin: linkedin.com/company/clicksports Instagram: www.instagram.com/clicksports.agency/ Xing: xing.com/companies/clicksports |
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