Interview | Cookielose WebanalyseExperteninterview mit Olaf Brandt von etracker |
| Das Unternehmen etracker ist der Spezialist für Web- und App-Analytics sowie datengetriebenes Push Marketing. Dank seiner ausgereiften Technologie, zahlreicher Innovationen, persönlichem Support und einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis zählt das Hamburger Unternehmen seit über 20 Jahren zu den führenden europäischen Anbietern auf diesem Gebiet. Die etablierte etracker Audience Tracking-Technologie ist unabhängig geprüft und für ihre DSGVO-Konformität mit dem ePrivacyseal EU ausgezeichnet. Sie arbeitet standardmäßig cookiefrei und misst damit das Verhalten der Nutzer auf Websites, ohne deren Einwilligung einholen zu müssen. |
Warum cookielose Webanalyse?
Website-Betreiber können sich glücklich schätzen, wenn auch nur 20% ihrer Nutzer dem Setzen von Cookies für analytische bzw. statistische Zwecke wirksam zustimmen. Denn wie der BGH jüngst höchstrichterlich bestätigt hat, müssen Einwilligungen informiert und aktiv gegeben werden und dürfen nicht erzwungen oder erschlichen werden, indem z. B. bereits ein Haken gesetzt ist oder eine Ablehnung unnötig erschwert wird. Die Anforderungen an eine rechtskonforme Gestaltung eines Einwilligungs-Dialogs sind sehr hoch, während die Zahl der so gewonnenen Einwilligungen sehr niedrig ist. Die Folge: Für die Web-Analyse bricht die Datenbasis zusammen und aussagekräftige Rückschlüsse über Kampagnenerfolge und das Nutzerverhalten sind kaum mehr möglich. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, dass Marketer umdenken und möglichst schnell auf cookielose Methoden umstellen müssen.
Ist Webanalyse ohne jedwede Einwilligung rechtskonform möglich?
Ja, eine aussagekräftige Web-Analyse ohne jedwede Einwilligungspflicht (Opt-in Pflicht) ist möglich. Hierzu müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Erstens dürfen keine Lösungen eingesetzt werden, die die erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen und mit Daten anderer Websites zusammenführen, wie es bei Google Analytics der Fall ist. Dies hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr deutlich gemacht: "Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen." https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/26_WebtrackingEinwilligung.html Zweitens dürfen keine Cookies und ähnliche Technologien für das Tracking eingesetzt werden, durch die Informationen auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert oder auf bereits dort gespeicherte Informationen zugegriffen wird. Solange die erfassten Daten demnach nicht dazu verwendet werden können, um nach 24 Stunden einen Nutzer oder ein Gerät wiederzuerkennen und nicht mit Dritten geteilt, zugänglich gemacht oder mit anderen Daten verknüpft werden, genügt eine Widerspruchsmöglichkeit über den Datenschutzhinweis der Website. Eine vorherige explizite Einwilligung der Nutzer muss dann im Regelfall nicht eingeholt werden. Dies ist zum Beispiel bei etracker Analytics im Cookie-less Modus der Fall. Die Einwilligung für das Tracking beruht auf dem berechtigten Interesse (DSGVO Art. 6 Abs.1 lit. f), so dass weder für das Tracking noch für Cookies ein Consent des Website-Nutzers erforderlich ist.
Liefert eine cookielose Webanalyse umfassende Erkenntnisse?
Ja, denn eine cookielose Webanalyse funktioniert genauso wie eine klassische cookiebasierte mit Ausnahme des Verfahrens zur Verknüpfung einzelner Nutzer-Ereignisse zu Besuchen und der Unterbindung einer Wiedererkennung von Nutzern jenseits von 24 Stunden. Einziger Wermutstropfen ist somit, dass keine eindeutige Besucheranzahl jenseits eines Tages ausgegeben werden kann, genauso wenig wie die Attribution von Umsätzen über mehrere Kampagnenkontakte in einem längeren Zeitraum. Alle besuchsbezogenen Erkenntnisse lassen sich weiterhin ermitteln: Wie viele Besuche hat es gegeben? Was sind die top Inhalte auf der Website? Wie navigieren Nutzer über die Website? Welche Kampagnen führen zu welchen Konversionen? Wo steigen Nutzer aus? Wie lange verweilen und scrollen sie? Und vieles mehr. Bei etracker Analytics ist der cookielose Modus Standard. Es sind keinerlei extra Konfigurationen oder Anpassungen notwendig. Optional lassen sich Cookies bei Einwilligung auch aktivieren und entsprechende Funktionsaufrufe in Consent Management-Lösungen implementieren. Um dies zu testen, bieten wir aktuell unser Datenrettungsangebot an. Damit machen wir es Kunden so leicht und attraktiv wie möglich, sich jetzt richtig für das Ende der Cookie-Ära aufzustellen und sowohl datenbedingten Umsatzverlusten als auch Abmahnungen und Strafen aus dem Weg zu gehen.
Gibt es eine Lösung für Google Ads-Tracking?
Sowohl die Konversionsmessung über Google Analytics als auch über das Google Ads Tag sind nur mit Einwilligung möglich. Dies hat zur Folge, dass nur ein geringer Anteil der Konversionen erfasst und zugeordnet werden. Eine verlässliche und effiziente Steuerung der Google Ads ist mit geringer Einwilligungszahl nicht mehr möglich. Somit empfiehlt sich auch hier der Einsatz einer einwilligungsfreien Lösung. Bei etracker können Besuche und Konversionen einfach den passenden Google Ads zugeordnet werden. Außerdem lassen sich die Konversionsdaten automatisch zu Google Ads hochladen und ermöglichen eine Steuerung nach Bestellungen oder Umsatz - und das 100% datenschutzkonform.
Was ist mit Remarketing über eigene Kanäle, Google, Facebook oder Linkedin?
Die Möglichkeiten des Remarketings hängen von diesbezüglichen zweckgebundenen Zustimmungen der Nutzer ab. Außerdem wird Cookie-basiertes Ad Remarketing immer stärker durch Browser-Blocking eingeschränkt. Somit nimmt die Reichweite dieser Känale stetig weiter ab. Hingegen ist Remarketing über Web Push ein von Browsern anerkannter und standardisierter Kanal und somit eine erfolgreiche Alternative. Der Empfang von Push-Nachrichten ist per se einwilligungspflichtig, womit dem Datenschutz voll entsprochen wird. Der Vorteil dieser zeitgemäßen Messenger-artigen Kommunikation ist den Website-Nutzern weit einfacher und klarer vermittelbar als die Erlaubnis zum Setzen von Marketing-Cookies, deren Auswirkungen, Nutzen und Risiken für den Website-Besucher in der Regel schleierhaft sein dürften. Web Push begeistert aber nicht nur die Empfänger, sondern auch die Marketer, da die Nachrichten sich so einfach erstellen und versenden lassen wie SMS- oder WhatsApp Messages. Zudem können sie sowohl mobil auf Smartphones als auch auf PCs und Notebooks empfangen werden. Unser Push-Dienst Signalize bietet zudem weitreichende Automatisierungs-, Segmentierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die diesen Marketing-Kanal für jedes Unternehmen erfolgreicher machen.
Über den Experten
Olaf Brandt, Diplom-Kfm., hat seinen beruflichen Werdegang in internationalen Softwarehäusern genommen. Seit 2008 ist er bei der etracker GmbH tätig. Hier hat er zunächst maßgeblich den Vertrieb mitaufgebaut, verantwortete anschließend das Produkt Management und wurde 2015 in die Geschäftsführung berufen. Als Experte für Web-Analyse und Datenschutz sieht er es als seine Mission, mit seinem Team innovative Lösungen zu entwickeln, die das Maximum aus den Datenschatz der Kunden herausholen und zwar 100% datenschutzkonform. Hierbei stehen nicht nur große Unternehmen in seinem Fokus, sondern auch kleinere und mittlere Website-Betreiber, die von der Einfachheit der Produkte profitieren.
| Kontakt Olaf Brandt etracker GmbH Erste Brunnenstraße 1 20459 Hamburg Tel.: +49 (0)40 55 56 59 50 E-Mail: service@etracker.com Web: www.etracker.de Twitter: twitter.com/etracker_com Linkedin: linkedin.com/company/etracker-gmbh Xing: xing.com/companies/etrackergmbh Youtube: youtube.com/channel/UCSnQf0jmtMS1uwqlL9_iF2g |
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