Interview | Produktmerkmale im KaufprozessExperteninterview mit Sonja Hood von Hood.de |
| Das UnternehmenIm Jahr 2000 gestartet, ist Hood.de heute mit über 10 Mio. Angeboten täglich und über 9 Mio. Kunden einer der größten Onlinemarktplätze Deutschlands. Besonders vorteilhaft für Verkäufer auf Hood.de ist die konkurrenzlos günstige Gebührenstruktur. Angebote können als Sofort-Kauf, optional mit Verhandlungs-Funktion, Auktion, Powerauktion, Holländische Auktion und im eigenen Hood-Shop präsentiert werden. Eine Anbindung an alle führenden Zahlungs- und Warenwirtschaftssysteme ermöglicht eine leichte und effiziente Einrichtung und Verwaltung von Shop, Bestellungen und Warenbeständen. Hood.de ist zudem der erste Marktplatz weltweit mit einer Anbindung an Amazon Pay. |
Den Kaufprozess betreffend hat es doch kürzlich ein wichtiges Urteil gegeben?
Richtig, das OLG München hat am 31.01.2019 eine wichtige Entscheidung getroffen. Rechtliche Grundlage des Urteils ist die Umsetzung des § 312j BGB (die sogenannte ''Button-Lösung''), der Verbraucher vor übereilten Kaufentscheidungen schützen soll. Anlass für die Schaffung dieses neuen Paragraphen war die Problematik, dass Kaufen-Buttons in Online-Shops häufig derart gestaltet waren, dass für Verbraucher nicht klar ersichtlich war, ob er/sie eine kostenpflichtige Bestellung abschickt oder lediglich zum nächsten Schritt im Kaufprozess (Checkout) weitergeleitet wird. Neben der ''Button-Lösung'' sieht der Paragraph aber auch einen weiteren neuen Schutz für Verbraucher vor: der Händler muss nämlich bei einem Vertragsschluss die wichtigsten Produktinformationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt.
Inwiefern ist das Urteil denn für Online-Händler relevant?
Der § 312j BGB bezieht sich explizit auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und damit auf alle Online-Händler. Das Urteil des OLG München hat also einen weitreichenden Einfluss auf den Checkout-Prozess in jedem Onlineshop. Der Kunde muss demnach fortan die Möglichkeit haben, die wesentliche Merkmale des ausgewählten Produktes vor Abschluss der Bestellung in klarer verständlicher Weise wahrzunehmen und auf die Übereinstimmung mit seinen Vorstellungen zu überprüfen. Die Informationen müssen also tatsächlich auf der Bestellübersichtsseite beim Checkout nochmals aufgeführt werden. Die Schwierigkeit hierbei: welche Merkmale für ein Produkt denn überhaupt wesentlich sind, ist alles andere als trivial und absolut einzelfallabhängig. Man betrachte nur einmal die Produkteigenschaften, die man selbst beim Kauf eines Kühlschranks überprüfen würde gegenüber den Merkmalen, die beim Kauf einer Jeanshose zur Kaufentscheidung relevant sind.
Welche Rolle nimmt Hood.de dabei ein?
Mit über 10 Mio. Angeboten und über 9 Mio. Kunden ist Hood.de einer der größten Onlinemarktplätze Deutschlands. Besonders vorteilhaft für Händler auf Hood.de ist neben der konkurrenzlos günstigen Gebührenstruktur vor allem, dass unsere Marktplatz-Infrastruktur Händlern den rechtssicheren Online-Handel ganz ohne Stolperfallen ermöglicht. Neben starken Partnerschaften - beispielsweise mit Janolaw, die Händler mit rechtsgültigen Versionen ihrer AGB, Widerrufsbelehrung & Co. versorgen und somit optimal vor Abmahnungen schützen - tragen wir als Marktplatzbetreiber dafür Sorge, Änderungen in der Gesetzgebung umgehend in die Praxis zu übersetzen. Händler buchen also mit ihrem Shop auf Hood.de das Rundum-Sorglos-Paket, gerade auch in Punkto Rechtssicherheit.
Wie wurde das Urteil denn bei Hood umgesetzt?
Hood.de zeigt seit 2014 schon die wesentlichen Produktmerkmale im Checkout nochmals für den Käufer an. Der Käufer sieht im letzten Schritt vor dem Kauf zum einen nochmals die von ihm/ihr gewählte Produktvariante (beispielsweise Farbe: rot und Größe: M) sowie die vom Händler zum Produkt definierten wichtigsten Merkmale. Alle Informationen in der Bestellübersicht nochmals aufzuführen würde die Sache schnell unübersichtlich machen, was wiederum als verbraucherfeindlich und eventuell abmahnfähig gesehen werden könnte. Aus diesem Grund zeigt Hood nur die wichtigsten Merkmale an. Der Kunde kann auf Wunsch aber im letzten Checkout-Schritt alle weiteren Merkmale mit einem Klick dynamisch auffahren und nochmals für sich überprüfen.
Wie können Händler Produktmerkmale bei Hood definieren?
Händler können zu ihren Produkten auf Hood.de gründsätzlich Produktmerkmale frei einliefern und sind nicht an feste Vorgaben gebunden. So kann der Händler für jedes seiner Produkte eigenständig Attribute von ''A wie Außendurchmesser'' bis ''Z wie Zusatzstoffe'' definieren und in seinem Hood-Shop hinterlegen. Die Reihenfolge der angegebenen Merkmale definiert sogleich auch das Ranking nach Wichtigkeit. Produkte können manuell, per Datei oder Datenfeed sowie über unsere API-Schnittstelle direkt oder über einen unserer zahlreichen Schnittstellenpartner eingeliefert und Merkmale auch nachträglich ergänzend per Produktupdate eingespielt werden.
Sonja Hood leitet seit 2015 das operative Geschäft des Hood.de-Onlinemarkplatzes.
Kontakt
| Sonja Hood Hood Media GmbH Hämmerchensgäßchen 2A D-52349 Düren Tel: +49 (0)2421 - 385 9911 E-Mail: shop@hood.de Web: www.hood.de facebook: facebook.com/hood.de twitter: twitter.com/www_Hood_de instagram: instagram.com/hood.de/ youtube: youtube.com/user/wwwHOODde |
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