janoGo! deckt auf | Arbeitsrecht |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kann dieser im Rahmen einer Kündigungsschutzklage überprüfen lassen, ob diese wirksam ist. Ist die Kündigung rechtens, wird das Arbeitsverhältnis beendet, ohne dass der Arbeitgeber zu einer Zahlung verpflichtet ist.
Ist die Kündigung unwirksam, so bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitgeber ist wiederum nicht zu einer Zahlung verpflichtet. Jedoch ist durch einen Kündigungsschutzprozess in der Regel das Vertrauensverhältnis so sehr gestört, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich erscheint und die Parteien einen Vergleich schließen.
In diesem Vergleich wird das Arbeitsverhältnis beendet, im Gegenzug erfolgt die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindungszahlung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
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