janoGo! deckt auf | Schenkung |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Kaum einer macht es tatsächlich, aber in Sonderfällen hätte man das Recht dazu. Zum Beispiel sollte sich ein Beschenkter undankbar zeigen, man sich in einer finanziellen Notlage befinden oder bei Zerrüttung der persönlichen Beziehung zwischen Beschenktem und Schenker, hätte man das Recht die Schenkung zu widerrufen.
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