janoGo! deckt auf | Familienrecht |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Unterhaltsverpflichtungen werden im Familienrecht gesondert behandelt und sind in der Insolvenz sogar vorrangig zu befriedigen. Man kann also nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit werden, wenn man Insolvenz anmeldet. Den Unterhalt muss man von seinem Selbstbehalt bestreiten.
Sollte man dies nicht können, kann grundsätzlich das Amt einspringen. Sobald man wieder über ausreichend Einkommen verfügt, kann sich das Amt dies aber direkt wiederholen.
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