janoGo! deckt auf | Familienrecht |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Es gibt keine gesetzliche Stellvertretung der Ehegatten untereinander. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann ein Ehegatte nur dann verbindlich für den anderen entscheiden, wenn er gerichtlich zum Betreuer bestellt wurde. Ohne Vorsorgevollmacht entscheiden unter Umstände Fremde über das eigene Wohl, wenn z. B. ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt wird.
Liegt keine Patientenverfügung vor, muss in einem Behandlungsfall mühsam der mutmaßliche Wille des Betroffenen herausgefunden werden, wenn dieser sich nicht mehr äußern kann. Dieser ist bei der Entscheidung des Betreuers oder Bevollmächtigten auf jeden Fall zu berücksichtigen.
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