janoGo! deckt auf | Außenbeleuchtung |
Falsch ist: Die Räum- und Streupflicht ist im Winter die einzige Pflicht, der man nachkommen muss.
Fakt ist: Nicht nur die die Räum- und Streupflicht fällt unter den Bereich Verkehrssicherungspflicht, sondern genauso die Vorschrift zur Außenbeleuchtung. Zu jeder Jahreszeit sind Immobilieneigentümer verpflichtet, den Zugang von öffentlichen Gehwegen zum Hauseingang gefahrlos begehbar zu machen. Auch innerhalb des Grundstückes und Hauses hat der Eigentümer die Pflicht, Treppen, Hausflure, Innenhöfe, etc. ausreichend zu beleuchten.
Übersicht aktueller Abmahngründe
Veraltete oder fehlende Rechtstexte können schnell zu einer teuren Abmahnung führen.
Ihre 75,- Euro sind bei uns 100,- Euro wert!
Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto
bei janolaw.
Jetzt informieren & buchen › |