janoGo! deckt auf | Internetrecht |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Auch Gewerbetreibenden darf nicht ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unaufgefordert E-Mail-Werbung zugesandt werden.
Die gewerbliche Tätigkeit allein stellt keine ausdrückliche Einwilligung dar.
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