janoGo! deckt auf | Grillen auf dem Balkon |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon / der Terrasse erlaubt. Es gibt jedoch Einschränkungen. Beachten Sie bitte Ihre Hausordnung und Ihren Mietvertrag. Hat der Vermieter in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag dies ausdrücklich verboten, kann es eine Abmahnung nach sich ziehen bis hin zur fristlosen Kündigung (bei wiederholtem Verstoß).
Unabhängig davon kann das Grillen auf dem Balkon / der Terrasse verboten sein, wenn es für die Nachbarn zu störenden Beeinträchtigungen durch Rauchentwicklung kommt. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit des Immissionsschutzgesetzes darstellen, das sogar eine Geldbuße nach sich zieht. Hingegen stellt der typische entstehende Fleischgeruch beim Grillen keinen Grund der Beeinträchtigung dar.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung zum Grillen, daher schwanken auch die Zahlen von Bundesland zu Bundesland wie oft und wie lange man grillen darf. In Berlin darf man 20-25x im Jahr bis 21:00 Uhr, in Aachen z.B. 2x im Monat von 17:00 - 22:30 Uhr grillen.
Fazit zum Grillen auf dem Balkon / der Terrasse:
"Es kommt darauf an", wie Juristen so schön zu sagen pflegen.
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