janoGo! deckt auf | Grillen im Garten |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Generell darf das Grillen weder vollständig verboten noch komplett erlaubt werden. Erlaubt ist die Nutzung des eigenen Gartens nur soweit, als Nachbarn durch die Nutzung nicht übermäßig beeinträchtigt werden.
Eine übermäßige Beeinträchtigung kann insbesondere dann gegeben, wenn Rauch und Gerüche direkt in die Wohnung der Nachbarn ziehen. Ist das der Fall, kann der betroffene Nachbar verlangen, dass das Grillen unterlassen wird.
Vor allem in dichter besiedelten Gegenden müssen die Nachbarn aber geringe Beeinträchtigungen durch Grillrauch ab und zu hinnehmen.
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