janoGo! deckt auf | NachmieterMietrecht: Klausel schafft Raum für Wohnungs-Nachfolger |
Falsch ist: Wer einen Nachmieter stellt, ist aus dem alten Vertrag entlassen.
Fakt ist: janoGo! deckt auf: An die Stelle eines Mietvertrages kann nur dann ein Nachmieter treten, wenn es einen ausreichenden Grund für den Wohnungswechsel gibt. Ist der Vertrag befristet, steht es dem Vermieter frei, das Mietverhältnis vorzeitig aufzuheben oder an der gesetzlichen Regelung festzuhalten.
Sicherheit in jedem Fall bringt die Ersatzmieter-Klausel: Ist darin festgelegt, dass ein Nachfolger den Vertrag übernimmt, muss sich der Vermieter in beiden Fällen an die Verabredung halten.
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