janoGo! deckt auf | Wirtschaftsrecht |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Im Supermarkt vorab probieren ist Diebstahl!
Ob die Himbeeren auch so gut schmecken, wie sie aussehen? Viele probieren hier und da mal die Ware vorab. Aber Achtung - hier machen sie sich strafbar! Denn wer nicht gekaufte Ware ohne Zustimmung von Verkäufern vorab probiert begeht Diebstahl. Auch das Lesen von nicht bezahlten Zeitungen sowie z. B. die berühmte Brezel während des Einkaufens das Kind essen zu lassen, ist rein rechtlich verboten. Allerdings wird z. B. das Lesen des Inhaltsverzeichnisses, sowie das Vorabverköstigen von Kindern meistens von Händlern toleriert, sofern die Ware im Anschluss bezahlt wird.
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