janoGo! deckt auf | Wirtschaftsrecht |
Der Winterschlussverkauf hat begonnen
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Weist die erworbene Ware aus dem Schlussverlauf Mängel auf, wie z. B. Löcher, offene Nähre oder ähnliche, gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie bei einem normalen Kauf.
Bei Ware, welche aus Nichtgefallen wieder umgetauscht werden werden soll, muss auf die Kulanz des Händlers gehofft werden. Hier kann der Umtausch ausgeschlossen werden.
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