janoGo! deckt auf | Portokosten |
Falsch ist: janoGo! deckt auf: Rückantworten an Unternehmen oder Behörden mit einem beigefügten Antwort-Umschlag mit der Aufschrift ''Bitte freimachen'' müssen vom Verbraucher frankiert werden.
Fakt ist: Der Verbraucher muss den Umschlag nicht frankieren, sofern über der vorgedruckten Anschrift das Wort ''Antwort'', ''Werbeantwort'' oder ''Antwortkarte'' steht. Der Empfänger trägt die Portokosten. Auch bei der Aufschrift ''Bitte freimachen, falls Marke zur Hand'' kann der Verbraucher die Portokosten freiwillig zum Teil oder voll übernehmen, muss es aber nicht.