janoGo! deckt auf | Schriftform |
Fakt ist:
janoGo! deckt auf: Schriftform bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Erklärung handschriftlich unterschrieben sein und dem Vertragspartner im Original zugehen muss - sonst ist sie unwirksam. Dies gilt in der Praxis insbesondere für die Kündigung von Arbeits- und Mietverträgen. Online geschlossene Abo-Verträge (Ausnahme: Versicherungsverträge) dürfen hingegen vom Verbraucher auch per E-Mail gekündigt werden. Eine AGB-Regelung, die eine Kündigung dieser Verträge in Schriftform verlangt, ist unwirksam.