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Euro am Sonntag vom 06.03.2005
Ob an der Ladentheke in Anwaltsshops oder online im Internet, die Rechtsberatung wird künftig flexibler und noch günstiger.
Die Billig-Advokaten bringen frischen Wind unter die vermufften Talare. Montags bis samstags zwischen acht und 20 Uhr bieten Anwälte der Firma JuraXX Passanten in Einkaufsstraßen Rechtstips. Die Beratung im peppigen Shop mit apfelgrünem Schriftzug gibt's quasi an der Ladentheke zum Discountpreis. Der Rechtsrat rund ums Sorge- und Unterhaltsrecht kostet bei den Aldi-Anwälten zwischen 20 und 80 Euro.
Der juristische Tip an der Ladentheke ist erst der Anfang einer neuen Servicekultur rund ums Recht. Erstmals sollen künftig auch juristische Laien aus anderen Berufsgruppen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit Verbrauchern rechtskundigen Rat geben dürfen. Für diese außergerichtliche Dienstleistung strickt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eigens ein neues Gesetz, dessen überarbeiteten Entwurf sie im März vorstellt. Demnach dürfen künftig auch Kfz-Meister neben dem Reparaturservice rechtliche Tips zur Schadensabwicklung geben und Banker das Testament eines verstorbenen Anlegers vollstrecken.
Was in Belgien, Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Schweden und in den USA schon lange selbstverständlich ist, ist hierzulande bislang immer noch das Monopol der freien Anwälte. Denn seit 1935 ist die "geschäftsmäßige Rechtsbesorgung fremder Rechtsangelegenheiten", wie es im Juristenjargon heißt, für Rechtsunkundige und nicht praktizierende Anwälte nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.
Sogar Richter im Ruhestand kommen bisher mit dem Gesetz in Konflikt und riskieren ein Bußgeld, wenn sie Mandanten ohne Erlaubnis beraten. Der fadenscheinige Grund: Der Verbraucher soll vor Winkeladvokaten geschützt werden. In Wirklichkeit protegiert der Staat bis heute vor allem das Beratungsmonopol der freien Anwälte.
Doch völlig schutzlos sind die Rechtsberater auch nach der geplanten Marktöffnung nicht der Konkurrenz ausgeliefert. Denn den Rechtsschutzversicherern ist die direkte juristische Beratung der rund 19 Millionen versicherten Haushalte weiterhin verwehrt. Dabei wollen laut einer Prognos-Studie 75 Prozent der Befragten, dass die Versicherung nicht nur die Beratungskosten übernimmt, sondern als Gegenleistung für gezahlte Prämien selbst rechtskundig berät.
Was direkt noch nicht erlaubt ist, ist mittelbar durchaus möglich. So bietet etwa die Arag online über den Internet-Rechtsdienstleister Janolaw ihren Versicherten seit kurzem kostenlos über 600 Musterverträge und eine Beratung zu allen populären Rechtsgebieten an. "Das ersetzt zwar nicht den Anwalt, ist aber eine sinnvolle Anlaufstelle für die Erstberatung", sagt Klaus Heiermann von der Arag. Ende Februar nutzten bereits über 1000 Kunden diesen Service. "Das Verlangen nach juristischer Prävention in einer ständig komplexer werdenden Welt wächst weiter", begründet Anwalt Michael Zahrt, Vorstands-Chef von Janolaw, die Nachfrage nach dem schnellen Rat.
Ausschlaggebender dürfte jedoch das Kostenargument sein. Die Internetberatung erspart der Arag und ihren Versicherten Kosten. Denn außergerichtliche Erstberatung bei einem Anwalt kostet 190 Euro, wenn Mandant und Anwalt kein Honorar vereinbaren.
Wer genau weiß, was er sucht, kommt deshalb per Internet noch billiger weg als bei den Aldi-Anwälten von JuraXX.