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Die Saarbrücker Zeitung berichtet über die Begutachtung von Onlinetestamente durch die Stiftung Warentest.
Unter der Überschrift ''Der Anwalt schlägt den Algorithmus'' berichtet die Saarbrücker Zeitung über die Begutachtung von Onlinetestamenten durch die Stiftung Warentest. Anwälte wurden durch die Stiftung Warentest allerdings gar nicht getestet, so dass die Überschrift täuscht.
Saarbrücker Volksstimme