(Sulzbach / Ts, 12.11.2020)Die janolaw AG bekennt sich zum Gedanken der Antidiskriminierung und bietet erstmals einen geschlechtsneutralen, gendergerechten Vertragsassistenten an.
Die janolaw AG bekennt sich zum Gedanken der Antidiskriminierung. Wir haben daher die zum Teil hitzigen Diskussionen über gendergerechte Sprache, die inzwischen auch die höchsten deutschen Gerichte beschäftigt, aufmerksam verfolgt. Als Anbieter von komplexen Formularen wollen wir ein Angebot für diejenigen machen, die gendergerechte, also geschlechtsneutrale Sprache in ihren Dokumenten sehen möchten und für die, die dies nicht möchten, z. B. weil sie um die Lesbarkeit ihres Dokuments fürchten.
Wir haben daher bei der Renovierung unseres Vertragsassistenten "Kaufvertrag" die Auswahl der Anreden um einen dritten Menüpunkt ergänzt: Der Nutzer kann nun z. B. neben der männlichen Form "Verkäufer" und der weiblichen Form "Verkäuferin" auch wählen, dass er die Anrede unbestimmt lassen möchte. Dies hat zur Folge, dass das Dokument an den entsprechenden Stellen im Vertrag mit Sternchen versehen ist.
Das sieht dann etwa wie folgt aus:
"eine*n Verkäufer*Verkäuferin"
"des*r Verkäufers*Verkäuferin"
"der*die Verkäufer*Verkäuferin"
Wir leisten damit unseren Beitrag, damit in Zukunft im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet werden, die nicht nur grammatisch männliche, sondern auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Wir gehen davon aus, dass dies die beste Vorsorge vor Diskriminierungsklagen ist, auch wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über diese Frage noch nicht entschieden hat.
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