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Sulzbach, 02.07.2013
(PresseBox) (Sulzbach, 02.07.2013)
Nachdem janolaw in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei München bereits den Internetshop-Update-Service für sieben europäische Länder erfolgreich anbietet, kommen jetzt noch zwei weitere Länder hinzu. Onlineshopbetreiber, die ihre Ware an Kunden in Österreich und der Schweiz verkaufen, können sich mit einem Update-Service vor Abmahnungen schützen.
Die IT-Recht Kanzlei bietet diesen Onlineshopbetreibern auf die landesspezifischen Gesetzesregelungen und Sprachen angepasste Rechtsdokumente an und haftet natürlich auch dafür. Shopbetreiber werden via E-Mail über rechtliche Änderungen, die Einfluss auf die generierten Dokumente haben, informiert.
Die Kosten für den Internetshop-Update-Service belaufen sich pro Land auf monatlich 15,- EUR zzgl. MwSt.
Für folgende Länder ist der Abmahnschutz für Onlineshops erhältlich:
- Deutschland ›
- Schweiz ›
- Österreich ›
- Polen ›
- Italien ›
- Spanien ›
- Schweden ›
- Frankreich ›
- Niederlande ›
- Alles rund um den Update-Service für Internetshops ›
Über die IT-Recht Kanzlei München
Die IT-Recht Kanzlei München ist seit 2004 als mittelständische Sozietät in den Bereichen IT-Recht und e-Commerce-Recht tätig. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die qualifizierte Rechtsberatung auf den Gebieten e-Commerce, IT-Vertragsrecht, Vergaberecht/EVB-IT, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Marken- und Domainrecht gelegt. Die praktische Tätigkeit der letzten Jahre deckt jedoch auch ?Exoten? wie Lebensmittelrecht und ärztliches Werberecht ab. Darüber hinaus betreibt die Kanzlei ein umfassendes Partnernetzwerk, dem sich namhafte Institutionen und Unternehmen aus allen Bereichen der IT- und Internetbranche angeschlossen haben.
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