Pressemitteilungen von janolawWir informieren Sie über unser Unternehmen und bieten Ihnen aktuelle Nachrichten über neue Produkte und Dienstleistungen.
|
(Sulzbach / Ts, 30.01.2015)
Nun ist es also soweit, wird so mancher Anwalt denken: Jetzt bieten die schon Klagen aus dem Internet an.
Ja, das ist richtig, denn die janolaw AG aus Sulzbach hat einen Klageassistenten online gestellt, mit dem jedermann und jede Frau eine Kündigungsschutzklage online erstellen kann. Dies ist deshalb besonders attraktiv, weil jeder Arbeitnehmer, der (und jede Arbeitnehmerin, die) eine Kündigung erhalten hat und sich gegen diese wehren möchte, zwingend eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben muss.
Schimpfen oder verhandeln hilft da nichts. Zudem bleibt auch nicht viel Zeit zum klagen, denn drei Wochen nach Zustellung der Kündigung wird diese - wenn sie nicht vor Gericht gebracht wird oder eine der seltenen Ausnahmen greifen - auf wunderbare Weise wirksam, egal wie falsch und ungerecht sie auch gewesen sein mag.
Kündigungsschutzklagen können ohne Anwalt beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Wird ein Anwalt hinzugezogen, kostet das Geld. Ihr Geld und zwar immer, denn egal wie der Prozess auch ausgeht, Ihren Anwalt zahlen Sie selbst - mindestens den Selbstbehalt Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind das rund 1.500 Euro Anwaltskosten (inkl. MwSt.). die Kündigungsschutzklage von janolaw kostet 24,90 Euro. Mit einer telefonischen Erstberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht werden 39,90 Euro fällig.
Ihr Assistent für Klagen ›
Jetzt informieren & buchen › |