(Sulzbach / Ts, 12.11.2019)Die janolaw AG vereinfacht die Erstellung des Vorsorge-Pakets auf vielfachen Kundenwunsch. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht wurden überarbeitet und erhalten ab sofort neue Funktionen.
Die einfache Online-Erstellung von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in einem Rutsch mit dem Vorsorge-Paket von janolaw ist sehr beliebt. Ein verständlicher und mit Erläuterungen versehener Fragenkatalog macht die Erstellung der Dokumente einfach und unkompliziert.
Neue Funktion: Einzelfragen ändern
Nach einer ersten Erstellung muss der umfangreiche Fragenkatalog für eine Änderung nicht mehr erneut vollständig beantwortet werden. Jede Frage kann einzeln ausgewählt und geändert werden. Die Änderungen werden dabei automatisch in allen drei Vorsorgeverfügungen, d.h. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht übernommen. Das System erkennt, ob die Änderung Auswirkungen auf andere Stellen der Dokumente hat und führt diese Änderungen durch bzw. fragt den Nutzer entsprechend.
So können beispielsweise die Daten des Vollmachtnehmers nun im Bedarfsfall unkompliziert und schnell nachträglich geändert werden. Dazu muss nicht der gesamte Fragenkatalog erneut beantwortet werden. Der janolaw Vertragsgenerator merkt sich die Antworten und ermöglicht die einfache Änderung.
Ebenso ist ab sofort eine erneute Beantwortung von einzelnen Fragen möglich. Wurde zunächst beispielsweise die Frage nach künstlicher Ernährung bejaht, hat der Nutzer nun die Möglichkeit die Frage nachträglich anders zu beantworten. Ab sofort ist das möglich, ohne dass umständlich das gesamte Dokument erneut erstellt werden muss.
Kostenfreie Neuerstellung bis 14 Tage nach Kauf!
Um die Erstellung mit dem interaktiven Vertragsgenerator von janolaw noch komfortabler zu gestalten, wird zugleich der Zeitraum für eine kostenfreie Änderung oder komplette Neuerstellung der individuellen Dokumente von 7 auf 14 Tage erhöht.
Vorteil: Die online getätigten Angaben und die daraus erstellten Verfügungen können in dieser Zeit in Ruhe mit den Angehörigen und dem Hausarzt besprochen werden und bei Änderungen so oft neu erstellt werden wie nötig. Die Ausweitung des Zeitraums für die Neuerstellung steht dabei nicht nur Kunden mit einem Vorsorgepaket zur Verfügung, sondern gilt für alle individuellen Vorlagen, wie z.B. den Vertrags-Assistenten für Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Mietverträge.
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