Was sind Musterprotokolle? |
Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wurden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Durch die Zusammenfassung von drei Dokumenten (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem ist die GmbH-Gründung vereinfacht.
Mit der Verwendung der Musterprotokolle werden auch Kosten gespart, da die immer noch erforderliche notarielle Beurkundung günstiger wird. Die Musterprotokolle führen auch zu einer Beschleunigung bei der Registereintragung, da es bei den standardisierten Angaben weniger Nachfragen der Registergerichte gibt.
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